ALLGEMEINE GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN

AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EVENT- PROMOTION UND MIETARTIKEL –

MR DIENSTLEISTUNGEN GERA, MARTIN RUHMER, ELSTERBERGERSTRASSE 27, 07549 GERA

 

§ 1 GELTUNGSBEREICH DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

(1) diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen des Einzelunternehmens

MR Dienstleistungen Gera, Elsterbergerstrasse 27, 07549 Gera gegenüber seinen Vertragspartnern (nachstehend Auftraggeber genannt). mit der erstmaligen Nutzung der dienste und Leistungen von MR Dienstleistungen Gera Martin Ruhmer gelten diese Bedingungen als angenommen

(2) Gegen Bestätigungen des Auftraggebers unter Bezugnahme auf seine Geschäftsbedingungen sowie abweichenden Geschäftsbedingungen der Auftraggeber wird hiermit widersprochen. solche abweichenden Bedingungen erkennen MR Dienstleistungen Gera, Martin Ruhmer nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich (z.B. Angebots Vereinbarung) gegenseitig erklärt wurden.
Die ABG bestehen aus den allgemeinen Bestimmungen (i.) Event Service sowie den besonderen Bestimmungen (ii.). der Auftraggeber kann diese AGB unter

 

https://mr-fotobox-gera-mieten.jimdofree.com/allgemeine-gesch%C3%A4fts-bedingungen-datenschutz/

abrufen und ausdrucken oder durch eine E-Mail an mr.dienstleistungen@gmail.com.de in schriftlicher Form anfordern. (für Fotobox mrfotoboxgera@gmail.de)

 

§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS UND KÜNDIGUNGEN

 

(1) der Vertrag zwischen MR Dienstleistungen Gera und Auftraggeber kommt zu Stande, wenn das von MR Dienstleistungen Gera unterbreitete Angebot fristgerecht als schriftliche Bestätigung, handschriftliche Abzeichnung (Unterschrift), unterschriebene E-Mail oder per Post in Textform angenommen wurde und von

MR Dienstleistungen Gera eine Auftragsbestätigung in gleicher Form und Inhalt dem Auftraggeber übermittelt wurde.

(2) die Abgabe von Willenserklärungen (Kündigung, Vertrags- und Angebots Änderungen etc.) und jedwede Kommunikation kann unter Verwendung von Briefpost, E-Mail oder WhatsApp Business in Textform erfolgen.

(3) alle Vereinbarungen, gleichgültig, ob sie bei oder nach Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen der Schriftform. mündliche Erklärungen des Auftraggebers oder von MR Dienstleistungen Gera Martin Ruhmer sind in jedem Falle nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftraggeber bestätigt worden sind.

Auf diese Klausel kann nur durch schriftliche Erklärung verzichtet werden.

 

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

 

§ 1 ALLGEMEINES

 

(1) MR Dienstleistungen Gera richtet sich mit den Angeboten ausdrücklich nicht an Verbraucher lt.§ 13 BGB. durch den Vertragsabschluss bestätigt der Auftraggeber, dass er die von MR Dienstleistungen Gera zu erbringenden Dienstleistungen bzw. die von MR Dienstleistungen Gera bereit gestellten Mietartikel für seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit beauftragt.

 

§ 2 PREIS- UND LEISTUNGSANGABEN

 

(1) Preise werden ausschließlich in Euro angegeben

(2) Die vereinbarten Preise gelten nur für die jeweilig zum Zeitpunkt beauftragen Angebote.

(3) Die Preise können aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen wie z.b. Inflation, Mehraufwand oder Lieferschwierigkeiten abweichen. 

(4) Die Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen, zum Beispiel die Angabe von Lieferzeiten, sind von MR Dienstleistungen Gera nur dann verbindlich, wenn sie von ihm schriftlich abgegeben oder bestätigt worden sind.

 

§ 3 LEISTUNGSERBRINGUNG

 

(1) Die Leistungen von MR Dienstleistungen Gera aus der Vermietung und Event Service sind erbracht, wenn im angegebenen aktionszeitraum, die beauftrage Mietsache oder Dienstleistung, in angegebener mindestmenge, zur Verfügung gestellt wurde und über die im dazugehörigen Angebot vereinbarte Eigenschaften verfügt.

(2) MR Dienstleistungen Gera bleibt das Recht vorbehalten, nach Absprache mit dem Auftraggeber, Leistungen zu erweitern, oder geringfügig Änderungen (z.b. Farbe, Ausstattung und Material) vorzunehmen.

dies trifft insbesondere dann zu, wenn notwendige Änderungen durch eine angepasste Gesetzes Lage, durch die Rechtsprechung, durch höhere Gewalt oder verspätete Angebots Annahme durch den Auftraggeber, die Nutzung der Mietsache oder der Dienstleistung z.b. aus Grund von nicht Verfügbarkeit unmöglich macht.

(3) Die Mietsache wird bis spätestens 24 Uhr am Miettag zur Verfügung gestellt. 

(4) Die Mietsache wird entsprechend der Auftragsbestätigung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen des Paketes, -Anzahl der Ausdrucke, -Hintergrundvorhangs

können nur vor Beginn des Mietzeitraumes geändert werden.

dies gilt insbesondere:

- für Veranstaltungen über 30 km Entfernung vom Betriebsstandort 07549 Gera
- bei Paket Premium und Deluxe ab 150 Gästen

- Vereinbarte Sofort- Druck Anzahl

- sowie alle weiteren vertraglich festgehaltenen Vereinbarungen.

 

Eine externe Änderung während des Fotoboxbetriebes ist leider nicht möglich.
Diese Möglichkeit besteht nur mit hinzubuchen der "Fotobox-Sorglos-Option" direkt vor Ort!

 

 

 

II. BESONDERE BESTIMMUNGEN

 

§ 1 Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers

 

(1) der Auftraggeber sowie deren Gäste sind verpflichtet, die angebotenen Mietsachen von MR Dienstleistungen Gera sachgerecht und pfleglich zu benutzen.

(2) insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebs Sphäre, die zur Leistungs-Erbringung erforderlich sind:

- Optimale Fotoboxfläche 3 Meter mal 3 Meter

- Bereitstellung eines Schuko - Stromanschlusses im Aktionsbereich der Mietsache

- Wettergeschützter Bereich

- Barrierefreier Zugang für Auf und Abbau der Mietsache sowie Parkmöglichkeit in Aktionsnähe


Bei Abweichungen der og. Punkte, kann MR Dienstleistungen Gera bei Eintreffen am Veranstaltungsort die Erfüllung des Vertrages verweigern. Gleichwohl bleibt der Auftraggeber zur Entrichtung der bisher entstandenen Leistungs- Positionen verpflichtet.

Dies wird dem Auftraggeber vor Ort schriftlich mitgeteilt.

 

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss, spätestens jedoch 7 tagen vor dem vereinbarten Veranstaltungs-Termin / Mietbeginn einen Lageplan (Skizze/Karte) des Veranstaltungs-Geländes nebst Stellplan für die angemietete Mietsache MR Dienstleistungen Gera vorzulegen oder mitzuteilen.

(4) sollte festgestellt werden, dass die von MR Dienstleistungen Gera erbrachten Dienstleistungen vom Auftraggeber Vertrags- oder Rechtswidrig verwendet werden, die in der Bundesrepublik Deutschland strafrechtlich relevant sind, behält sich MR Dienstleistungen Gera das Recht vor, die Leistung kurzfristig zu unterbrechen. gleichwohl bleibt der Auftraggeber zur Entrichtung des gesamten Mietpreises verpflichtet.

 

§ 2 HAFTUNGSÜBERGANG

 

(1) Die Haftung geht auf den Auftraggeber über, wenn die Lieferung des Miet-Gegenstandes durch MR Dienstleistungen Gera oder dessen Erfüllungsgehilfen, bei Übergabe mit Einweisung an den Auftraggeber oder vom Auftraggeber vertretenen dritten, übergeben wurde.

(2) Da die Mietsache nach bereitstellen nicht gegen Diebstahl-, Bruch-, Unfall-, Transport- und Feuerschäden versichert wird, ist der Auftraggeber ist verpflichtet, MR Dienstleistungen Gera über seine private Haftpflichtversicherung in der Angebots Bestätigung zu unterrichten.

(3) Die Mietsache, sowie die im Lieferschein und requisitenliste benannten Positionen sind stehts pfleglich, gewissenhaft und sorgfältig zu behandeln und nach Aktions-Ende vollständig wieder an seinen dafür vorgesehenen Platz zurück zu legen.

bei Zuwiderhandlungen: wie zufügen eines mutmaßlichen defektes, Vandalismus und Diebstahl werden vom Auftraggeber anhand der im Lieferschein und Requisitenliste befindlichen Gebühr- Angaben zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

§ 3 PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN VON MR DIENSTLEISTUNGEN GERA

 

(1) MR Dienstleistungen Gera ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und ggf. auf Wunsch von seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen eine entsprechende Verpflichtungs-Erklärung unterschreiben zu lassen.
Verletzt einer der Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen die Verpflichtung, so erfüllt 

MR Dienstleistungen Gera eine sich daraus gegenüber dem Auftraggeber erwachsende Ersatzpflicht dadurch, dass die MR Dienstleistungen Gera gegen den Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen entstehenden Regressansprüche dem Auftraggeber abtritt.

 

§ 4 LEISTUNGSVERZÖGERUNGEN, TERMINE, FRISTEN, ABNAHME

 

(1) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, welchem MR Dienstleistungen Gera die Erbringung der geschuldeten Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat MR Dienstleistungen Gera auch bei verbindlich vereinbarten fristen und Terminen diese nicht zu vertreten.

MR Dienstleistungen Gera ist in diesen Fällen berechtigt, nach rechtzeitiger Unterrichtung des Auftraggebers, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

(2) MR Dienstleistungen Gera ist jederzeit berechtigt, sich bevollmächtigte dritte als Gehilfen oder Subunternehmer für die Erfüllung sämtlicher vertragspflichten wie Aufbau, Abbau, Einweisung oder Bezahlung, zu bedienen.

(3) Kommt der Auftraggeber aufgrund höherer Gewalt oder leichter fahrlässig in zeitlichen Verzug oder verletzt leichter fahrlässig sonstige mitwirkungspflichten, ist mr Dienstleistungen Gera zu unterrichten und mit ihm die weiteren Schritte zu besprechen.

(4) Kommt der Auftraggeber in zeitlichen Verzug oder verletzt er schuldhaft sonstige mitwirkungspflichten, darf mr Dienstleistungen Gera den ihm entstandenen Mehr-Aufwendungen berechnen.

 

§ 5 UMSATZSTEUER UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

(1) Alle vereinbarten Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt,

Brutto=Netto ohne aktuell geltender deutscher gesetzlicher Umsatzsteuer nach §19 UstG für Klein Unternehmer.

(2) Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers sind ohne jeden Abzug, soweit nichts anderes bestimmt ist, als Vorkasse bei Auftragsbestätigung, nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig oder bei Lieferung / Aufbau der Fotobox Technik bei MR Dienstleistungen Gera komplett in Bar oder Überweisung zu leisten.

Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn MR Dienstleistungen Gera innerhalb der Frist über den Betrag verfügen kann.

Zahlungen können nach Wahl von MR Dienstleistungen Gera auf andere noch offenstehende Forderungen verrechnet werden.

(3) Kommt ein Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann MR Dienstleistungen Gera nach den gesetzlichen Bestimmungen Mahngebühren und Verzugszinsen sowie vom Vertrag mit angemessener Frist veranlassen.

(4) Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungs-Forderung ist unbestritten oder wurde rechtskräftig festgestellt. 

MR Dienstleistungen Gera ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes durch Sicherheitsleistung, die auch in Form einer Bank Bürgschaft erbracht werden kann, abzuwenden.

(5) Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er -unbeschadet aller Rechte des Auftraggebers -ab diesem Zeitpunkt, Verzugszinsen nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zu zahlen, soweit der Auftraggeber nicht einen höheren schaden nachweist.

(6) Wird MR Dienstleistungen Gera nach dem Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens Verhältnisse seitens Auftraggebers bekannt, (wie bspw. Zahlungsverzug), so ist MR Dienstleistungen Gera berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen komplette Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen.

(7) Werden die kompletten Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 tagen nicht erbracht, so kann MR Dienstleistungen Gera von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.

Die Geltendmachung weiterer rechte bleibt MR Dienstleistungen Gera ausdrücklich vorbehalten.

 

§ 6 HÖHERE GEWALT

 

(1) MR Dienstleistungen Gera ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit.

als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertrags Erfüllung von keiner Partei zu vertreten sind.

zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen(streik), auch in dritt-betrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Stromnetzen und Kommunikationswegen anderer Netz-Betreiber, Störungen im Bereich der Leitungsgeber (z.b. deutsche Telekom, Vodafone, O2), auch wenn diese Umstände im Bereich von unter Auftragnehmern, unter Lieferanten oder deren Subunternehmern oder selbst von einem Mitarbeiter von MR Dienstleistungen Gera auftrat.

 

 § 7 HAFTUNG DES AUFTRAGGEBERS, FREISTELLUNG

 

(1) Die von MR Dienstleistungen Gera eingewiesene/n Person/en, hat/haben während der Vertrags Laufzeit gegenüber aufsichtsbedürftigen Personen die Aufsichtspflicht zu erfüllen.

soweit die eingewiesene Person grob fahrlässig oder im Vorsatz die Aufsichtspflicht missachtet/ die Einweisung nicht auf eine weitere dritte Person übertragen wurde/ obliegt allein dem Auftraggeber die Aufsichtspflicht.

(2) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen, sowie Delikt Begleichung, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

MR Dienstleistungen Gera und seine erfüllungs- und Verrichtungs-Gehilfen haften -soweit vertraglich nicht anders geregelt- nicht für einfache Fahrlässigkeit.

Die Höhe der Haftung wird auf den regelmäßig vorhersehbaren schaden begrenzt

Dies gilt nicht bei Verletzung von leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers, Ansprüchen wegen der Verletzung von kardinalpflichten und Ersatz von Verzugs Schäden (§ 286 BGBl).

(3) MR Dienstleistungen Gera übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die nicht in der Risiko Sphäre von MR Dienstleistungen Gera liegen.

Außerhalb der Risiko Sphäre befinden sich die Leistungen von allen externen Anbietern, die nicht im aktionsraum von mr Dienstleistungen Gera liegen

Dazu zählen z.b. Ausfall von Mietsachen und externe technische Probleme oder sonstiger Ausfallzeiten auf externen, nicht von MR Dienstleistungen Gera gebuchten und/oder beauftragten Dienstleistungen.

 

§ 8 VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNG, SCHADENSERSATZ

 

(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, auch ohne ein gesetzliches Rücktrittsrecht vom Vertrag zurückzutreten.

(2) Macht der Auftraggeber von seinem Recht nach § 8(1) Gebrauch, oder lehnt er die Durchführung des Vertrages aus anderen, von ihm zu vertretenden Gründen ab, kann MR Dienstleistungen Gera unter gleichzeitiger Verweigerung der Erfüllung des Vertrages Schadensersatz wegen Nichterfüllung wie folgt verlangen:

(2.1) Wenn die Weigerungserklärung an weniger als 14 Tagen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin bei MR Dienstleistungen Gera eingeht, 20% des vereinbarten Gesamtmietsatzes abzüglich der ersparten Aufwendungen (Transport/Aufbau/Abbau/Betreuung etc.).

(2.2) Wenn die Weigerungserklärung weniger als 7 Tagen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin bei MR Dienstleistungen Gera eingeht, 50% des vereinbarten Gesamtmietsatzes abzüglich der ersparten Aufwendungen (Transport/Aufbau/Abbau/Betreuung etc.).

(2.3) Wenn die Weigerungserklärung weniger als 2 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin bei MR Dienstleistungen Gera eingeht, 100% des vereinbarten Gesamtmietpreises abzüglich der ersparten Aufwendungen (Transport/Aufbau/Abbau/Betreuung etc.).

Die Regelungen der § 8(2) gelten nicht bei unabdingbarer höherer Gewalt wie Todesfall, Krankheit, Havariefall.

(4) Veränderungen der Wetterlage gelten ebenso nicht als höhere Gewalt und sind vom Auftraggeber

Einzukalkulieren.

(5) Dem Auftraggeber bleibt nachgelassen, Schadensersatzansprüche von MR Dienstleistungen Gera abzuwenden, indem er

Innerhalb des gleichen Kalenderjahres einen anderweitigen Miettermin zu gleichen Bedingungen

Vereinbart.

(6) Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche von MR Dienstleistungen Gera bleiben vorbehalten.

 

Insbesondere kann MR Dienstleistungen Gera bei Überschreitung der Mietzeit für jeden angefangenen Tag Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Mietzinses zuzüglich einer Ausfallpauschale in Höhe von 300,00 EUR/Tag verlangen, wenn nicht MR Dienstleistungen Gera einen höheren Schaden nachweist.

 

(7) Soweit die angemieteten Geräte selbst vom Auftraggeber bei MR Dienstleistungen Gera abgeholt werden, sind diese auch zum vereinbarten Termin wieder bei MR Dienstleistungen Gera in einem sauberen und funktionsfähigen Zustand auszuhändigen.

Etwaige Schäden, die an den Geräten festgestellt werden, sind auf Kosten des Auftraggebers oder seiner Haftpflichtversicherung zu beseitigen.

 

§ 9 Mängelansprüche des Auftraggebers

 

(1) Ist der Mietgegenstand oder die Leistung mangelhaft, sind die Ansprüche des Auftraggebers nach Wahl von MR Dienstleistungen Gera auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) beschränkt. Die Feststellung von Mängeln muss dem Auftraggeber sofort, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, schriftlich per Email/ WhatsApp Business oder telefonisch MR Dienstleistungen Gera angezeigt werden.

(2) Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber MR Dienstleistungen Gera eine angemessene Frist zu setzen. Erfolgt die Nacherfüllung nicht innerhalb dieser Frist oder schlägt sie fehl, hat der Auftraggeber das Recht, nach seiner Wahl die Mietkosten entsprechend zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

Entstandene Kosten wie Anfahrt/ Aufbau/ externe Vorarbeiten bleiben davon unberührt.

(3) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von MR Dienstleistungen Gera sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt.

Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

(4) Die Mängelansprüche beziehen sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nicht bestimmungsgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes und solcher chemischer, elektro- oder elektro- chemischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

(5) Nimmt der Auftraggeber Veränderungen an dem Liefergegenstand, den Einbau von Zusatzeinrichtungen, die Verbindung des Liefergegenstandes mit anderen Geräten oder Vorrichtungen/ eigene Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten durch eigene Mitarbeiter bzw. von MR Dienstleistungen Gera nicht autorisierte Dritte vor, entfällt jegliche Gewährleistung.

MR Dienstleistungen Gera behält sich in diesem Falle Schadenersatzansprüche vor.

(6) Ist das Geschäft für beide Parteien ein Handelsgeschäft, so hat der Auftraggeber die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, und MR Dienstleistungen Gera unverzüglich zu melden.

(7) Unterlässt der Auftraggeber diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der durchgeführten Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff HGB.

 

§ 10 Nutzungsrechte, Schutz der Arbeitsergebnisse

  

(1) Die im Rahmen des Auftrags erarbeiteten Leistungen sowie persönlich geistige Schöpfungen, sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.

Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

(2) Sollte MR Dienstleistungen Gera dem Auftraggeber ein Veranstaltungskonzept oder eine eigens für die Veranstaltung entwickelte Eventaktion wie bspw. Fotorahmen präsentieren, so verpflichtet sich der mögliche Auftraggeber, dieses Konzept und die darin enthaltenen Ideen, vor der kompletten Zahlung des dazugehörigen Rechnungsbeitrages nicht zu nutzen oder zu vervielfältigen. Vervielfältigung- und Nutzungsrechte können in diesem Fall von MR Dienstleistungen Gera nach Absprache schriftlich eingeräumt werden. Dies gilt auch für die Vervielfältigung- und Nutzungsrechte aller von MR Dienstleistungen Gera erstellten Inhalte z.B. Fotolayouts, Präsentationen und etwaige Arbeitsergebnisse. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sein sollte.

 

§ 11 Gerichtsstand

 

(1) Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der MR Dienstleistungen Gera Geschäftssitz, Gera. MR Dienstleistungen Gera bleibt es vorbehalten, Klagen gegen den Auftraggeber an dessen allgemeinen oder sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu erheben.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund der Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern (Auftraggeber und MR Dienstleistungen Gera) einschließlich Scheck- und Wechselklage/ sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen/ die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist, obliegen hauptsächlich so fern der Auftraggeber einem Vollkaufmann oder Juristischer Person des öffentlichen Rechts.

(3) Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 12 Salvatorische Klausel

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

Die vorgenannten allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen dem Stand vom 28.10.2023